post-title Wählen erklärt – Wen wählen wir eigentlich?

Wählen erklärt – Wen wählen wir eigentlich?

Wählen erklärt – Wen wählen wir eigentlich?

Unsere Stimme bei den Wahlen ist wichtig für eine gute Politik.

Mit unseren Beiträgen “Wählen erklärt” möchten aktivieren, auf alle Fälle wählen zu gehen. Jede Stimme zählt, dadurch bestimmen wir mit, was in der Stadt oder dem Land passiert. Ohne die Stimmen der Bürger*innen funktioniert die Demokratie nicht. Demokratie ist ein griechisches Wort und bedeutet “Herrschaft des Volkes” … aber wen wählen wir eigentlich bei einer “Kommunalwahl”?

Mit der Kommunalwahl vergeben wir, als Bürger*innen, am 14. März 2021 unsere Stimme für 5 Ämter.

Im Folgenden wird jedes Amt, für das wir unsere Stimmen abgeben, kurz und verständlich erklärt.

Wir konzentrieren uns darauf, wer gewählt wird und welche Aufgaben diese Ämter mit sich bringen.

Auch werden die Fragen geklärt, inwiefern diese Aufgaben wichtig für ein gutes Zusammenleben in der Gesellschaft sind. Welche Hürden die verschiedenen Ämter auf sich nehmen, um eine gute Vertretung von uns allen zu sein.

Im Anschluss dazu findet ihr Links zu verschiedenen Videos. Sie bieten Euch weitere Informationen über die gewählten Ämter.

Bei der Kommunalwahl haben wir die Möglichkeit, die Politik aktiv mitzugestalten!

Auf einem Papier mit dem Aufdruck "Wahlen" stehen 3 Holz-Spiel-Figuren in den Farben schwarz-rot-gelb auf der linken Seite. Rechts befindet sich ein Würfel mit Farbfeldern.

Jede Stimme zählt!

Die Wahl eines/r neuen Oberbürgermeister*in:

Mit der Wahl eines/r neuen Oberbürgermeister*in wählen wir eine Person, die eine Gemeinde leiten wird.
Er oder sie ist in dem Entscheidungsverfahren weit mit vorne und berät mit, wofür das Geld der Gemeinde und Kommune ausgegeben wird.
Zudem hat die Person je nach Größe der Gemeinde oder Kommune auch die Leitung im Gemeinde- oder Stadtrat inne.
Ein/e Bürgermeister*in ist das Gesicht der Stadt oder der Gemeinde und ist dessen gesetzlicher Vertreter.

Die Abgeordnetenwahl der Stadtverordnetenversammlung:

Abgeordnete einer Stadtverordnetenversammlung beschäftigen sich mit jedem kommunalen Thema.
Sie stellen im Anschluss Anträge zur Lösung eines Themas in ihren Ausschüssen.
Innerhalb des Ausschusses und der Stadtverordnetenversammlung werden auch Themen in den Bereichen der Wirtschaft, des Baus, der Kultur, Soziales, sowie Umwelt und Freizeit besprochen.
Ebenfalls trägt die Stadtverordnetenversammlung die Aufgabe, die Arbeit der Stadtverwaltung zu überwachen.

Die Wahl der Ortsbeiräte:

Die Ortsbeiräte könnt ihr Euch als eine Art „kleines Parlament“ vorstellen. Sie kümmern sich um Anliegen der verschiedenen Ortsbezirke und Stadtteile einer Stadt.
Sie stellen eine Verbindung zwischen einem Stadtteil und dem Rathaus dar.
Mitglieder*innen der Ortsbeiräte dürfen beide Ämter beraten oder ihnen ihre Vorschläge mitteilen, haben aber kein aktives Mitbestimmungsrecht in einem Entscheidungsverfahren.
Bürger*innen haben die Möglichkeit ihre Ideen zur Verbesserung der Lebensqualität dem Ortsbeirat vorzustellen und können aktiv gehört werden.
Die Ortsbeiräte sind die ersten Ansprechpartner für uns und vertreten uns in der Gemeinde oder der Stadt.

Die Abgeordnetenwahl des Kreistags:

Bei der Kommunalwahl der Abgeordneten für den Kreistag bestimmen Bürger*innen dessen Zusammensetzung.
Das Amt als Abgeordneter wird für 5 Jahre verliehen.
Die gewählten Abgeordneten im Kreistag sind die Volksvertretung der Bürger*innen aus der Kommune oder der Stadt. Sie sind ganz weit oben auf der Entscheidungsebene. In der Kommunalpolitik stehen sie ebenfalls über den Gemeinde- und Stadträten.
Die Abgeordneten treffen alle grundsätzlichen Entscheidungen und legen Ziele und Grundsätze für die Verwaltung fest. Darunter zählen das Umsetzen einiger Gesetze und Erlassen oder Verabschieden bestimmter Vorschriften innerhalb des Landkreises.

Die Wahl des Ausländerbeirates:

Der Ausländerbeirat wird in den Gemeinden gewählt, in denen mehr als 1.000 ausländische Einwohner*innen gemeldet sind.
Eine Wahlperiode dauert 5 Jahre.
Die Wahl findet unter den gleichen Voraussetzungen wie bei den Kommunalwahlen statt.
Der Unterschied ist hier, dass nur ausländische Einwohner*innen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde oder Stadt gemeldet sind, wahlberechtigt sind. Nicht wahlberechtigt sind diejenigen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen.
Der Ausländerbeirat vertritt alle Interessen der Mitbürger*innen mit Migrationshintergrund.

Hier findet ihr Links zu einigen genannten Ämtern:

Ein Icon mit einem grünen Kreis, auf dem Steht: Ich gehe wählen. Darüber das Logo von Menschen in Hanau e. V. Daneben ein Kreuzchen in weißer Farbe. Gerahmt ist der grüne Kreis mit bunten geometrischen Formen, die sich überlappen.

https://www.youtube.com/watch?v=7nR5ctJqc8Q
https://www.youtube.com/watch?v=LH6Rtsf6w-o
https://www.youtube.com/watch?v=_ChW45X06CY
https://www.youtube.com/watch?v=YclCJY0Z6Os

Hier ein Link zu den allgemeinen Aufgaben einer Kommune:
https://www.youtube.com/watch?v=gQ3xR-nacFk

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