post-title Haltestellen umgebaut

Haltestellen umgebaut

Haltestellen umgebaut

Bild eines taktiler Blindenleitstreifen

Gesetze scheinen oft theoretisch und der Bezug zum Alltagsleben ist häufig schwierig zu verstehen. Die Gesetze, die unter anderem Vorgaben für den Bus- und Bahnverkehr in Hanau vorgeben (PBefG, §8 Abs. 3 und ÖPNVG, § 4 Abs. 6), messen der Barrierefreiheit eine wichtige Bedeutung zu.

Das PBefG sagt, dass der Nahverkehrsplan, zum Beispiel auch der der Stadt Hanau  (Nahverkehrsplan Stadt Hanau 2013 – 2018),  die Belange von den Menschen zu berücksichtigen hat, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Das Ziel ist, dass Busse und Bahnen ab dem Jahr 2022 vollständig  von jedem Menschen mit und ohne Rollstuhl, mit Kinderwagen, von Sehenden und Nicht-Sehenden oder Menschen mit sonstigen Einschränkungen (= barrierefrei) zu zutzen sein sollen.

Das Landesrecht Hessen gibt vor, dass Fahrzeuge, die bauliche Anlagen (z.B. Haltestellen) und die Fahrgastinformation so gestaltet werden sollen, dass sie die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung berücksichtigen und den Anforderungen an die Barrierefreiheit so weit wie möglich entsprechen.

In Hanau kann beobachtet werden, dass manche Bushaltestellen derzeit umgebaut werden. Zum Beispiel die Haltestelle “Rue de Conflans” oder “Harzweg”.

Es ist schön zu sehen, dass Gesetze Veränderungen in der eigenen Statdt mit sich bringen.

Kommende Veranstaltungen - barrierefrei und inklusiv

Loading…
Skip to content

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden. Die Erklärung gilt für 3 Monate. Mehr Informationen zum Thema Cookies kannst du in unserer Datenschutzerklärung einsehen.

Schließen